Legitimationsdokumente
Zur Kontoeröffnung und Kundenanlage sind je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen notwendig. Diese Übersicht hilft Ihnen, die erforderlichen Legitimationsdokumente zusammenzustellen. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Zur Kontoeröffnung und Kundenanlage sind je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen notwendig. Diese Übersicht hilft Ihnen, die erforderlichen Legitimationsdokumente zusammenzustellen. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Die Legitimationsprüfung umfasst neben Ihrem Ausweisdokument die Einholung der
für
* Zu finden auf Ihrem Steuerbescheid. Zudem wurde diese per Brief vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.
Oder: Nur bei Neubauten und Generalsanierungen (erstmalige Verwalterbestellung):
In Einzelfällen enthält bereits die Teilungserklärung des Notars die Verwalterbestellung. Der Teilungserklärung ist die Dauer der Verwalterbestellung zu entnehmen.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist, siehe § 3 GwG.