Transparenzregister
Informationen zur Eintragung in das Transparenzregister
In das im Geldwäschegesetz (GwG) §§ 18 ff verankerte Transparenzregister sind die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.