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Ambulante Zusatzversicherung

Mehr Leistung, weniger Zuzahlung

Die ambulante Zusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bietet Ihnen umfassende Leistungen und ein transparentes Tarifsystem. Je nachdem, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, bekommen Sie Erstattungen in Höhe von 50, 70, 90 oder sogar 100 Prozent. Ein Höchstaufnahmealter gibt es nicht und Ihr Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag.

Einfach

Die Höhe Ihrer Erstattungen wählen Sie selbst. Ab dem 30. bis zu Ihrem 65. Geburtstag haben Sie zudem alle 5 Jahre die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz aufzustocken – ohne Gesundheitsprüfung.

Transparent

Sie haben die Wahl: Jede Tarifstufe beinhaltet identische Leistungen, lediglich die gewählte Erstattungshöhe variiert.

Leistungsstark

In allen Tarifen sind Sehhilfen, Lasik, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse enthalten. Dazu kommen Leistungen für Naturheilverfahren, eine Auslandsreise-Krankenversicherung und vieles mehr.

Leistungen im Vergleich

Darum lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert im ambulanten Bereich eine Grundversorgung und übernimmt daher viele Kosten nur teilweise oder gar nicht. Für Erwachsene bezahlt sie beispielsweise nur bei schwerer Fehlsichtigkeit die Kosten für Brillengläser. Fassungen sind nicht abgedeckt. Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten trägt die GKV erst ab einem bestimmten Alter und auch für alternative Behandlungen müssen Patientinnen und Patienten meist selbst aufkommen.

Ambulante Zusatzversicherung

Eine ambulante Zusatzversicherung ist die ideale Ergänzung für alle, die mehr wollen als die medizinische Grundversorgung. Die ambulante Zusatzversicherung der SDK greift, wenn die Leistungen der GKV aufhören und umfasst dabei alle wichtigen Themen im ambulanten Bereich: von Brillen und Augenlaserverfahren über Vorsorge wie Schutzimpfungen und Präventionskurse bis hin zu Hilfsmitteln und Zuzahlungen für Verband-, Heil-, Hilfs- und Arzneimittel. So schließen Sie alle relevanten Lücken, die die GKV im ambulanten Bereich offenlässt.

Die ambulante Zusatzversicherung der SDK im Detail

 Ambulant 50Ambulant 70Ambulant 90
Ambulant 100
Sehhilfen1200 €300 €400 €500 €

Refraktive Chirurgie (Lasik)

je Auge

1. bis 4. Kalenderjahr

ab 5. Kalenderjahr

 

 

250 €

500 €

 

 

350 €

700 €

 

 

450 €

900 €

 

 

500 €

1.000 €

Vorsorge1, Schutzimpfungen1, Präventionskurse1

50 %

max. 200 €

70 %

max. 300 €

90 %

max. 400 €

100 %

max. 500 €

Naturheilverfahren1,2

Heilpraktikerin / Heilpraktiker

Ärztin / Arzt

Hufelandverzeichnis3

50 %

max. 500 €

 

70 %

max. 700 €

90 %

max. 900 €

100 %

max. 1.000 €

Hilfsmittel1
nach GKV-Vorleistung

Gesetzliche Zuzahlungen
für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

50 %

max. 500 €



70 %

max. 700 €

90 %

max. 900 €

100 %

max. 1.000 €

Auslandreisekrankenversicherung
Privat- und Geschäftsreisen
(maximal 56 Tage am Stück; auch mehrere Reisen möglich)
jajajaja
Medizinisch-Psychologischer Beratungsservicejajajaja

1 Alle 2 Kalenderjahre.

2 Naturheilverfahren sind Behandlungen, die den Körper durch Naturheilmittel zur Selbstheilung anregen. Dazu zählen unter anderem Aromatherapie, Bewegungstherapie, Homöopathie, Physikalische Therapie, Sauerstofftherapie und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

3 Das Hufelandverzeichnis enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar, praktisch bewährt, lehr- und lernbar sind. Die ambulante Zusatzversicherung der SDK deckt den gesamten Leistungskatalog des Hufelandverzeichnisses ab.

Notfälle im Ausland

Bei unserem Notrufservice unter + 49 711 99522001 (kostenpflichtig) erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, zum Beispiel um eine passende lokale Ärztin oder einen passenden lokalen Arzt zu finden oder einen Krankenrücktransport zu organisieren.

Krankheiten im Ausland

Damit wir Ihre Kosten schnell und einfach ersetzen können, benötigen wir

  • eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalls,
  • das Datum von Reisebeginn und -ende,
  • die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung,
  • die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln,
  • IBAN und BIC des Abbuchungskontos.

Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:

  • der Name und das Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten,
  • die Krankheitsbezeichnung (Diagnose),
  • die Behandlungsdaten und -dauer sowie
  • alle Einzelleistungen der Ärztin bzw. des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.

Beispiele zur ambulanten Zusatzversicherung der SDK

Gleitsichtgläser

Peter, 56 Jahre, war schon immer auf eine Brille angewiesen. Vor Kurzem bekam er von seinem Optiker die Empfehlung, eine Gleitsichtbrille zu tragen, die sowohl seine zunehmende Alterssichtigkeit als auch seine Kurzsichtigkeit zusammen korrigiert. Hätte Peter nicht die ambulante Zusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen, müsste er die Gesamtkosten von 625 Euro selbst zahlen, da die GKV die Kosten für Brillen mit Gleitsichtgläsern nicht übernimmt. Peter kann sich also freuen: Er bekommt 400 Euro von der SDK erstattet.

Gesamtkosten Brille mit Gleitsichtgläsern625 €
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung0 €
Leistungen aus dem Tarif „Ambulant 90“400 €
Eigenbeteiligung225 €

Akupunktur

Kim, 39 Jahre, klagt seit Längerem über starke Verspannungen im Nacken, die mit Kopfschmerzen verbunden sind. Ihr Heilpraktiker, auf dessen Rat sie viel Wert legt, rät ihr zu einer Akupunktur. Da die Schmerzen noch nicht als chronisch eingestuft wurden, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die 120 Euro für die Behandlung nicht. Gut, dass Kim eine ambulante Zusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen hat, in der auch Naturheilverfahren durch Ärztinnen und Ärzte oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mitversichert sind. Mit dem von Kim gewählten Tarif AP7 bekommt sie 70 Prozent der Kosten erstattet.

Gesamtkosten für Akupunkturbehandlung120 €
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung0 €
Leistungen aus dem Tarif „Ambulant 70“84 €
Eigenbeteiligung36 €

Das könnte Ihre ambulante Zusatzversicherung kosten

Um Ihnen einen Überblick über die Beitragshöhen unserer ambulanten Zusatzversicherung zu geben, finden Sie hier einige Beispiele.

 Ambulant 50Ambulant 70Ambulant 90Ambulant 100
0 - 20 Jahre
6,79 €
10,13 €
18,08 €  20,76 €
35 Jahre
12,29 €
18,71 €
33,84 €
39,19 €
45 Jahre
14,14 €
23,10 €
37,95 €
44,13 €
55 Jahre
16,05 €
25,71 €
39,98 €46,62 €

Bei den ambulanten Tarifen wird keine Alterungsrückstellung gebildet, daher wird der Monatsbeitrag im Alter zwischen 21 und 71 Jahren bei Erreichen einer neuen Altersgruppe automatisch angepasst. Das passiert alle 10 Jahre.

FAQ zur ambulanten Zusatzversicherung der SDK

Leistet die ambulante Zusatzversicherung für Sehhilfen auch mehrmals, wenn der Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft ist?

Ja, je nach Tarif trägt die SDK 200, 300, 400 oder 500 Euro der erstattungsfähigen Kosten innerhalb von 2 Kalenderjahren. Der Betrag ist unabhängig von der Anzahl der Sehhilfen und Reparaturen.

Brauche ich ein Rezept von einer Augenärztin oder einem Augenarzt, damit die Leistungen für die Brille oder Kontaktlinsen gezahlt werden?

Nein, auch die Optikerin oder der Optiker kann einen Sehtest durchführen. Es genügt, die Rechnung bei der SDK einzureichen, um die Leistung zu erhalten.

Welche Vorsorgeleistungen kann ich nutzen?

Als Vorsorgeuntersuchung gelten alle ambulanten Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine approbierte Ärztin bzw. ein approbierter Arzt vornimmt und nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) bis zu deren Höchstsatz abrechnet. Sportmedizinische Untersuchungen gelten ebenfalls als Vorsorgeuntersuchungen. Außerdem sind die Kosten für die Vorsorge während der Schwangerschaft abgedeckt.

Wie oft übernimmt die SDK die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen?

Die SDK übernimmt die erstattungsfähigen Kosten bis maximal 200, 300, 400 oder 500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

Ab welchem Alter kann ich die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen?

Die Nutzung der Vorsorgeleistung ist altersunabhängig.

Was muss ich zur Erstattung von Präventionskursen bei der SDK einreichen?

Bitte reichen Sie für die Erstattung eine Teilnahmebestätigung über mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten bei uns ein sowie eine Bescheinigung, dass es sich um einen Präventionskurs nach § 20 SGB V handelt. Entsprechende Vordrucke gibt es bei Ihrer GKV und bei der SDK.

Gibt es Wartezeiten oder eine Gesundheitsprüfung?

Wartezeiten gibt es nicht. Bei Antragstellung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Das heißt aber nicht, dass sie abgelehnt werden: Vorerkrankungen sind gegen Zuschlag mitversicherbar.

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