In das im Geldwäschegesetz (GwG) §§ 18 ff verankerte Transparenzregister sind die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Transparenzregister
Informationen zur Eintragung in das Transparenzregister
Weitere Informationsquellen:
Informationen zu fachlichen Details (z.B. zu Sonderfällen bei der Meldung an das Transparenzregister oder zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten), finden sich in den Frequently Asked Questions (FAQs) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) auf dessen Startseite www.bva.bund.de unter: "Über das BVA > Aufgaben von A-Z > Transparentregister > FAQ".
Informationen zu technischen Details (z.B. zur Funktionsweise und Bedienung des Transparenzregisters), finden sich unter www.transparenzregister.de.